Seminarinformationen:
Neue Themen im Angebot des Bildungswerks für Kommunalpolitik
Wir freuen uns, Ihnen wieder interessante und neue Angebote des Bildungswerks für Kommunalpolitik vorstellen zu können:
Genehmigungsrelevante Fakten für den Haushalt einer Gemeinde
Aufgrund der angespannten Finanzlage der Kommunen sind die Rechtsaufsichtsbehörden angewiesen, die Kreditaufnahmeregelungen bei der Genehmigung des Haushaltsplanes sehr streng auszulegen. Bei den Beratungen im Gemeinderat ist deshalb auf die Prüfung der „Genehmigungsfähigkeit“ ein besonderes Augenmerk zu richten.
Im Seminar werden die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen für die Haushaltsgenehmigung erörtert und praxisnahe Tipps gegeben. Mit dem Wissen aus diesem Seminar erwerben Sie die aktuellen Grundlagen für die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts.
Kilian Spies, B.A. ist Diplom-Verwaltungswirt und in der übergeordneten kommunalen Verwaltungsebene tätig.
Als 1. BürgermeisterIn neu gewählt – Was Sie wissen müssen: Dienstverhältnis und Geschäftsgang
Inhaltliche Übersicht:
Grundzüge zum Dienstverhältnis der 1. Bürgermeisterin/ des 1. Bürgermeisters:
– Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
(Rechtliche Stellung – Besoldung – sonstige Leistungen)
Aufgaben und Befugnisse nach dem Kommunalrecht – „Der Geschäftsgang“:
– BürgermeisterIn und Gemeinderat
(Aufgabenabgrenzung – Befugnisse,Rechte, Pflichten)
– Arbeitsweise kommunaler Vertretungsorgane
(vom Beschlusszwang bis zu den unterschiedlichen Ausschüssen)
– Entscheidungsbefugnisse nach der Gemeindeordnung
– Die (rechtlichen bzw. politischen) Verantwortlichkeites des 1. Bürgermeisters,
– Stolpersteine (Interessenkonflikt, persönliche Beteiligung), strafrechtliche Bestimmungen
– Der kommunale Haushalt – Grundzüge
– Eckpunkte des Förderrechts von Bund und Land („Zuwendungswesen“)
– Das öffentliche Beschaffungswesen
– Die Rechtssetzungsbefugnisse kommunaler Vertretungsorgane
(Erlass von Satzungen und Verordnungen)
Breiten Raum sollen Fragen der Teilnehmenden einnehmen.
Der Referent, Dipl.-Verwaltungswirt und Oberregierungsrat a. D. verfügt über 30 Jahre hauptamtliche Prüfungstätigkeit in der Kommunal – und Staatsverwaltung.
Rechtliches und Praktisches für künftige Bezirks,- Kreis- und Gemeinderäte.
Neues Mitglied in kommunalen Selbstverwaltungsorganen – Was kommt auf Sie zu?
Gewählte Bewerberinnen und Bewerber um eine Mitgliedschaft in einer Kommunalvertretung wissen oft nicht, was auf sie „zukommt“.
Die künftigen Mitglieder in kommunalen Selbstverwaltungsorganen werden über
- das Bayerischen Kommunalrecht allgemein (am Beispiel der Bayer. Gemeindeordnung)
- das Rechtsverhältnis (Befugnisse, Rechte, Pflichten) der Kollegialorgane
- den „Geschäftsgang“ bei Kommunen,
- der Arbeitsweise kommunaler Vertretungsorgane (vom Beschlusszwang bis zu den unterschiedlichen „Ausschüssen“)
- die (rechtlichen bzw. politischen) Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Vertretungsorgane,
- die Stolpersteine (Interessenkonflikt, persönliche Beteiligung)
- die strafrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Amtsausübung,
- die Grundsätze des kommunalen Haushalts, Beschaffungs- und Satzungsrechts
informiert.
Breiten Raum sollen auch Fragen der künftigen Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane einnehmen.
Der Referent, Dipl.-Verwaltungswirt und Oberregierungsrat a. D. verfügt über 30 Jahre hauptamtliche Prüfungstätigkeit in der Kommunal – und Staatsverwaltung.
Aktuelle Meldungen
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